Kirche engagiert sich

In der Diözese Rottenburg-Stuttgart finden Sie einen bunten Strauß an Stiftungen mit unterschiedlichstem Engagement. Lernen Sie die Arbeit unserer Stiftungen besser kennen.www.kirche-engagiert-sich.de
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Zuwendungsbestätigung

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Ich freue mich, von Ihnen zu hören!

Stefanie Heiberger
Geschäftsführende Vorständin der Stiftung Marchtaler Internate

07472 - 169 474

Schreiben Sie mir eine E-Mail

1Die Stiftung Marchtaler Internate ist Sondervermögen des Bistums Rottenburg- Stuttgart, das eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist. Gemäß § 50 Abs. 2 Nr. 2 a EStDV genügt als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt, und der Empfänger eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine inländische öffentliche Dienststelle ist.

Zuwendungen bis zu 300 Euro

Wenn Sie die Stiftung Marchtaler Internate mit bis zu 300 Euro im Jahr unterstützt haben, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns.

Für den Nachweis Ihrer Unterstützung laden Sie sich den vereinfachten Zuwendungsnachweis herunter. Diesen legen Sie mit den darin genannten Dokumenten dem Finanzamt vor.1

Vereinfachter Zuwendungsnachweis

Zuwendungen über 300 Euro (Bestätigung wird automatisch zugesendet)

Für Zuwendungen über 300 Euro ist als Nachweis eine von der Stiftung Marchtaler Internate ausgestellte Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster erforderlich, die wir Ihnen automatisch zusenden.

Die Zuwendungen werden ausschließlich für kirchliche / mildtätige / gemeinnützige Zwecke verwendet.

Herzlichen Dank für Ihre Spende! 

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Zuwendungsbestätigung anfordern

Mit folgendem Formular können Sie eine Zuwendungsbestätigung anfordern (auch im Falle einer Spende kleiner 300 Euro).

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