Stefanie Heiberger
Geschäftsführende Vorständin der Stiftung Marchtaler Internate
07472 - 169 474
Wir sind dankbar für jede Zuwendung, mit der Sie die Arbeit unserer Stiftung fördern. Selbstverständlich können Sie diese steuerlich geltend machen. Hierfür benötigen Sie, abhängig vom Spendenbetrag, offizielle Dokumente wie den vereinfachten Zuwendungsnachweis bzw. eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung).
Stefanie Heiberger
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1Die Stiftung Marchtaler Internate ist Sondervermögen des Bistums Rottenburg- Stuttgart, das eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist. Gemäß § 50 Abs. 2 Nr. 2 a EStDV genügt als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt, und der Empfänger eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine inländische öffentliche Dienststelle ist.
Wenn Sie die Stiftung Marchtaler Internate mit bis zu 300 Euro im Jahr unterstützt haben, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns.
Für den Nachweis Ihrer Unterstützung laden Sie sich den vereinfachten Zuwendungsnachweis herunter. Diesen legen Sie mit den darin genannten Dokumenten dem Finanzamt vor.1
Für Zuwendungen über 300 Euro ist als Nachweis eine von der Stiftung Marchtaler Internate ausgestellte Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster erforderlich, die wir Ihnen automatisch zusenden.
Die Zuwendungen werden ausschließlich für kirchliche / mildtätige / gemeinnützige Zwecke verwendet.
Herzlichen Dank für Ihre Spende!
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Mit folgendem Formular können Sie eine Zuwendungsbestätigung anfordern (auch im Falle einer Spende kleiner 300 Euro).